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Wichtige Fragen rund ums BAföG

Glühlampe

© Michael Staudinger / pixelio.de

In diesem neuen Artikel wollen wir einen Blick auf das BAföG werfen. Viele Studenten benötigen BAföG, um das Studium finanzieren zu können, da andernfalls die Studienzeit nicht überbrückt werden kann. Allerdings gibt es viele Detailfragen, auf die man nicht immer direkt eine Antwort findet. Dazu gehören zum Beispiel die Höhe der Förderung, die Bezugsdauer und die Bedingungen für die Rückzahlung. Wir wollen uns hier diesen 3 Fragen widmen, die zu den wichtigsten des Thema gehören.

1. Wie hoch ist die Ausbildungsförderung?

Grundsätzlich hängt die Höhe der Förderung vom Einkommen der Eltern ab bzw. wenn vorhanden dann auch vom Einkommen des Ehegatten. Daher ist eine pauschale Antwort hier nicht möglich. Als Höchstsatz kann man als Student 422€ pro Monat erhalten, wenn man noch bei den Eltern wohnt. Wenn man eine eigene Wohnung (z.B. in einer anderen Stadt) unterhält, dann kann man bis zu 597€ pro Monat erhalten. Steigern lässt sich dieser Betrag noch, wenn man für seine Kanken- und Pflegeversicherung selber aufkommen muss, was beispielsweise auf Studenten zutrifft, die nicht mehr in die Familienversicherung fallen. Hier werden nochmal zusätzlich 73€ gewährt. So kann man insgesamt bis zu 670€ pro Monat erhalten. Weitere Förderung gibt es für Studenten, die bereits Kinder haben. Für die Berechnung wird übrigens das Einkommen vom vorletzten Jahr zu Grunde gelegt. Wer also für 2013 BAföG beantragen möchte, muss das Einkommen der Eltern/Ehegatten von 2011 nachweisen.

2. Wie lange kann man BAföG beziehen?

Im Normalfall kann man BAföG für den Zeitraum der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs beziehen. In einigen Ausnahmefällen kann sich die Bezugsdauer jedoch verlängern. Dazu gehören unter anderem krankheitsbedingte Verzögerungen, das Mitwirken in zentralen Organen der Universität oder das erstmalige Nichtbestehen der Abschlussprüfung. In jedem Fall sollte man sich vom BAföG-Amt oder einem Spezialisten vom AStA beraten lassen.

3. Muss man das BAföG wieder komplett zurückzahlen?

BAföG wird zu je 50% als Zuschuss und als zinsloses Darlehen gewährt. Das bedeutet man muss nur 50% des bezogenen Zuschusses auch wieder zurückzahlen. Maximal müssen allerdings 10.000€ zurückerstattet werden. Die Rückzahlung beginnt in der Regel 5 Jahre nach dem Ende der Förderung und erfolgt in monatlichen Raten. In besonderen Einzelfällen können auch Teile des Darlehens erlassen werden, doch dazu wendet man sich am besten wieder an einen sachkundigen Berater. Im Internet findet man zwar auch viele beantwortete Fragen rund um das Thema BAföG, doch die Richtigkeit der Antworten kann hier natürlich nicht gewährt werden.

Bildquelle: Das oben verwendete Bild stammt von www.pixelio.de. Alle Rechte liegen beim Copyright-Inhaber: © Michael Staudinger

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