Eine der unschöneren Sachen, die mit dem Erwachsenwerden auf einen zukommen ist die jährliche Steuererklärung. Grundsätzlich sind Studenten zwar nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, allerdings kann es trotzdem auch für Studenten Sinn machen eine Steuererklärung anzufertigen. Heute wollen wir Euch einige dieser Sachverhalte vorstellen.
Wann lohnt sich eine Steuererklärung für Studenten?
Als Student lohnt sich eine Steuererklärung nicht immer. Wer jedoch den Aufwand nicht scheut, kann sich über die Einkommenssteuererklärung eine ganze Menge Geld vom Staat zurückerstatten lassen. Die häufigsten Fälle, in denen eine Erklärung lohnenswert ist, wollen wir Euch im Folgenden vorstellen.
1. Lohnsteuer zurückbekommen
Normalerweise wird vom Arbeitgeber bei einem Studentenjob bei der Lohnabrechnung ein Lohnsteuerbetrag einbehalten, der über dem Satz liegt, der für solche Nebenjobs liegt. Diesen zu viel bezahlten Betrag kann man sich allerdings ausschließlich über die Einkommenssteuererklärung zurückholen. Wer nämlich aufs Jahr gesehen unter dem Grundfreibetrag von 8.004€ bleibt, der kann sich die gesamte Lohnsteuer inkl. des Solidaritätszuschlags zurückerstatten lassen.
2. Werbungskosten geltend machen
Darüber hinaus lassen sich pauschal Werbungskosten in Höhe von 1.000€ bei der Steuererklärung geltend machen. So lässt sich das zu versteuernde Einkommen direkt reduzieren und damit gegebenenfalls auch die zu entrichtende Steuer.
3. Kapitalertragssteuer zurückerstatten lassen
Auch bei der Kapitalertragssteuer, die man auf alle Zinseinnahmen über dem Sparer-Freibetrag von 801€ zahlen muss, kann man sich als Student vom Finanzamt erstatten lassen. Die Voraussetzung ist allerdings, dass man den Grundfreibetrag von aktuell 8.004€ nicht übersteigt.
Was muss man noch beachten?
Als Student muss man bei seiner Einkommenssteuererklärung vor allem auf die geltenden Einkommens- und Arbeitszeitgrenzen achten. Die aktuelle Einkommensgrenze liegt (wie der Grundfreibetrag) bei 8.004€ im Jahr. Allerdings kann man mit Hilfe der Werbungskosten sogar 9.004€ im Jahr verdienen und sich dennoch die erwähnten Steuern zurückerstatten lassen. Die Arbeitszeitgrenze liegt bei durchschnittlich 20 Stunden pro Woche. Dies soll sicherstellen, dass Studenten auch wirklich dem Studium als Haupttätigkeit nachkommen.
Steuererklärung für Studenten ohne eigenes Einkommen?
Eine Steuererklärung kann übrigens auch Sinn machen, wenn man kein eigenes Einkommen während des Studiums hat. In einem Gerichtsurteil vom Bundesfinanzhof im Jahr 2011 wurde entschieden, dass Studenten Ihre Kosten, die direkt durch das Studium entstehen, als Verlustvortrag in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies hat den Vorteil bei späteren Einkommen diese Kosten gegen rechnen zu können, was zu deutlich geringeren Steuern in der Zukunft führt. Weitere Informationen findet Ihr bei Unispiegel.
Bildquelle: Das oben verwendete Bild stammt von www.pixelio.de. Alle Rechte liegen beim Copyright-Inhaber: © Benjamin Klack
No Comments