Beamte genießen zahlreiche Privilegien. Eine davon ist die Beihilfe, die je nach Familienstand zwischen 50 und 70 Prozent der Krankheitskosten übernimmt. Die Beihilfe ist also die Krankenversicherung der Beamte. Allerdings deckt die Beihilfe nur einen Teil ab. Bei ledigen Beamten, wie dies bei Beamtenanwärtern oder Referendaren noch oft der Fall ist, übernimmt die Beihilfe lediglich 50 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen für Arztbesuche, Medikamente und Heilmittel. Für beihilfeberechtigte Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder übernimmt der Staat dann bis zu 70 Prozent der Kosten.
Die Höhe der Beihilfesätze ist im Bund und den Bundesländern unterschiedlich hoch. Was genau für euch gilt, erfahrt ihre auf Beihilferatgeber.de. Die restlichen Kosten muss der Beamte selber aufbringen. Bis zum Jahr 2009 konnten die Beamten frei wählen, ob sie ihren Anteil selber finanzieren. Seit 2009 gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht auch für Beamte.
Private Krankenversicherung oder Gesetzlichen Krankenkasse – was ist besser?
Diese Frage stellen sich vor allem Beamtenanwärter und Referendare. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist immer eine sogenannte Vollkostenversicherung. In diese zahlen die Arbeitgeber und gewöhnliche Arbeitnehmer jeweils die Hälfte der Beiträge ein. Die Private Krankenversicherung (PKV) funktioniert anders. Sie ist eine Versicherung, bei der der Versicherte zunächst alle Kosten selber bezahlt und die Erstattung dann bei seiner Versicherung beantragt. Und weil sie eine Versicherung ist, die sich flexibel anpasst und nur das Risiko versichert, das der Versicherte individuell hat, bietet nur die PKV auch eine Restkostenversicherung an. Im Gegensatz zur GKV, die nur 100 Prozent der Krankheitskosten als Sachleistungen versichert, hat die PKV abgestufte Beamtenversicherungen, die sich nach dem jeweiligen Beihilfesatz richten.
Was kostet die Restkostenversicherung für Beamtenanwärter?
Generell haben die Beamten ein Wahlrecht, ob sie in der PKV oder der GKV ihrer Krankenversicherungspflicht nachkommen. In der GKV ist es für Beamte aber meistens teurer. Denn die Beamten bekommen keinen Arbeitgeberzuschuss zur GKV, wie gewöhnliche Angestellte. Also müssen die Beamten die Gesamtkosten übernehmen. Auch wenn sie dann 100 Prozent der Sachleistungen erhalten und nicht mehr in Vorlage treten müssen, wird es teurer. Denn die Beihilfe zahlt dann nur noch in sehr wenigen Ausnahmefällen. Wenn Beamte der GKV beitreten, zahlen sie den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil aus der eigenen Tasche. Bei einem Einstiegsgehalt von 1.300 Euro Netto liegen die Beiträge der GKV bei rund 195 Euro pro Monat. Die PKV kann die Beihilfe jedoch ideal ergänzen, denn sie versichert nur die Restkosten. Bei unverheirateten Berufseinsteigern also z. B. nur die fehlenden 50 %. Je nach Alter, Vorerkrankungen und eventuellen gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind die Tarife in der PKV sehr günstig. Für kerngesunde Beamtenanwärter Anfang 20 liegen die Tarife je nach Leistungsumfang und einer eventuellen Selbstbeteiligung zwischen 40 und 80 Euro Monatsbeitrag.
Fazit
1. Beamtenanwärter unterliegen ab dem ersten Tag der Krankenversicherungspflicht.
2. Beamte können wählen, ob sie einen Vertrag mit einer PKV abschließen oder eine GKV Vollkostenversicherung beitreten.
3. Sie brauchen je nach individuellem Beihilfesatz jedoch nur eine Versicherung für ihre Restkosten, die den Anteil versichert, den die Beihilfe nicht abdeckt.
4. Diese Restkostenversicherung bieten nur Private Krankenversicherungen.
1 Comment
Marcel
26. November 2016 at 23:15Ich selber bin Polizist und in der GKV 🙂 Aber auch nur deshalb, weil ich eine Frau und 3 Kinder habe. Das lohnt sich mehr für mich.