Ein Studium im Ausland ist unweigerlich mit erheblichen Kosten assoziiert, da häufig ausländische Universitäten hohe Studiengebühren von deutschen Studierenden verlangen. Dies ist insbesondere in den medizinischen Fächern der Fall, wo es einen regelrechten ‚Studienplatztourismus‘ gibt. In Deutschland herrschen oft hohe NC-Anforderungen bei der Bewerbung um einen Medizin- oder Zahnmedizinstudium, was vielen Studienplatzbewerberinnen und –bewerbern die Zulassung verwehrt. Daher ist das Auslandsstudium neben einer Studienplatzklage, die auch für das erste Fachsemester möglich sind, hier tatsächlich eine häufig gewählte und sinnvolle Option.
Wo kann ich im Ausland Medizin oder Zahnmedizin studieren?
In vielen, vorwiegend osteuropäischen Ländern ist das Medizin- oder Zahnmedizinstudium möglich: die Universitäten Pécs und Semmelweis Budapest in Ungarn z.B. gehören zweifelsohne zu den beliebtesten Hochschulen. Die Universität in Pécs bietet sogar ein deutschsprachiges Medizinstudium an, mit derzeit 170 Studienplätzen im Studiengang Medizin und 20 Studienplätzen für die Zahnmedizin. Auch das Medizinstudium in Riga (Lettland), Varna (Medical University Varna, seit 2004 in englischer Sprache) sowie an der Comenius-Universität in Bratislava, Slowakei (seit 1993 in englischer Sprache) ist bereits lange möglich.
In den letzten Jahren haben viele Universitäten das Angebot ausgebaut: so ist ein Studium der Humanmedizin in Pleven (Medical University Pleven) in Bulgarien möglich, des weiteren in Rumänien (University of Medicine and Pharmacy Cluj-Napoca) und Polen (so in Stettin: Pomeranian Medical University in Stettin; der Universität in Białystok u.a.). Die im Ausland erworbene Approbation wird in Deutschland voll anerkannt. Das macht die Alternative interessant für Studenten, die in Deutschland vielleicht keinen Studienplatz bekommen haben.
Wie läuft das Medizin- oder Zahnmedizinstudium im Ausland ab?
Zumeist erfolgt die Lehre in englischer Sprache. Die Vorklinik so zu absolvieren, ist sicher für die meisten Studienanfängerinnen und -anfänger relativ unproblematisch. Schwieriger wird es, wenn der Praxisteil beginnt und die Studentinnen und Studenten landessprachliche Patienten vor sich haben. Dieses – und das sichere Heimweh – veranlassen viele, die ein Studium im Ausland begonnen haben, das Weiterstudium der Medizin oder Zahnmedizin an einer bundesdeutschen Universität anzustreben. Hierzu haben Studenten nach mindestens einem Jahr des im Ausland absolvierten Medizinstudiums tatsächlich gute Voraussetzungen. Der Studienaufbau unterscheidet sich meistens stark von dem bundesdeutscher Universitäten. Eine Anrechenbarkeit ist daher nicht 1:1 im Verlauf der Semester gegeben. Als Richtwert gilt, dass 1 Jahr des Medizinstudiums im Ausland meistens eine förmliche Anrechnung auf ein Fachsemester der Medizin bringt.
Kann ich mit meinen Studienleistungen aus dem Ausland nach Deutschland wechseln?
Ja, das ist möglich. Mit der Anrechnung über ein Fachsemester der Medizin können sich Auslandsstudierende für das 2. Fachsemester der Medizin an allen bundesdeutschen Hochschulen innerkapazitär bewerben. Allerdings ist die Chance, auf diesem Wege einen Studienplatz für Medizin zu erhalten, relativ gering. Zusätzlich können Auslandsstudierende auf außerkapazitäre Studienplätze klagen – also den Weg über die sogenannte Studienplatzklage versuchen. Hier sind die Chancen auf Erfolg der Kapazitätsverfahren durchaus höher, als wenn die Zulassung zum 1. Fachsemester des (Zahn-) Medizinstudiums angestrebt wird.
Die Studienplatzklagen in den höheren Fachsemestern der Medizin sind ausgesprochen erfolgversprechend, da hier weit weniger Studienbewerberinnen und –bewerber um die von Verwaltungsgerichten im gerichtlichen Verfahren zusätzlich ausgeurteilten Studienplätze konkurrieren. Wer sich über die Möglichkeit der Studienplatzklagen im höheren Fachsemester der Humanmedizin oder Zahnmedizin informieren möchte, kann dies bei Rechtsanwalt Daniel Schmidt tun. Dieser rät in aller Regel zur Klage bereits nach zwei Auslandssemestern.
Denn die Kosten der Studienplatzklage lassen sich durch die eingesparten Studiengebühren der Auslandsuniversität rasch ausgleichen und der Übergang in die Klinik nahtlos, außer man erhält zunächst einen Teilstudienplatz, was relativ selten passiert. Auch ein Weiterstudium ist in diesem Fall unproblematisch. Auch im regulären Verfahren kann man nämlich mit einer Zulassung zum Medizinstudium im fünften Fachsemester rechnen.
Die Kosten des Auslandsstudiums Medizin oder Zahnmedizin
Die Gebühren, die ausländische Universitäten den Studierenden abverlangen, sind hoch. Zwischen € 5.000 und € 8.000 muss man in aller Regel pro Semester rechnen. Nur das Medizinstudium in Rumänien ist mit € 3.000 pro Semester relativ günstig. Mehrere Agenturen bieten die Vermittlung an eine ausländische Universität zu hohen Gebühren an. Dabei wird als Provision oft eine komplette Jahresstudiengebühr im Erfolgsfall fällig. Diese hohen Gebühren können jedoch leicht eingespart werden, wenn man selbst die Bewerbung für die Auslandsuniversität organisiert.
Fazit: Lohnt sich das Auslandsstudium Medizin oder Zahnmedizin im Ausland?
Diese Frage eindeutig zu beantworten, ist nicht leicht. Wer flexibel ist, gute Englischkenntnisse besitzt, das nötige Kleingeld mitbringt und auch nicht so leicht vom Heimweh befallen wird, kann das Medizinstudium im Ausland beginnen. Anschließend kann ein Wechsel nach Deutschland im regulären Bewerbungsverfahren erfolgen. Zusätzlich kann mittels Studienplatzklage versucht werden einen Platz zu erhalten. Achtung: In diesem Fall früh den Anwalt kontaktieren, denn Fristen laufen schon weit vor Semesterbeginn ab.
Wer lieber gleich in Deutschland starten möchte, die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen aber nicht mitbringt, kann die Studienplatzklage im Studienfach Medizin oder Zahnmedizin für das erste Fachsemester alternativ anstreben. Ein kompetenter, anwaltlicher Rat ist hier auf jeden Fall Gold wert. Schließlich gilt es Fristen und Formen zu wahren sind, von denen der Laie nur selten Kenntnis hat.
Der Autor dieser Zeilen beantwortet kostenlos und unverbindlich Ihre Fragen, und führt Studienplatzklagen bundesweit durch: Telefon 02191-24071. Oder informieren Sie sich weiter unter https://studienplatzklage-schmidt.de.